Interne Anforderung: So wünschen Sie sich ein Buch

Sie haben nicht das Recht neue Medien zu bestellen? Dann nutzen Sie doch die interne Anforderung – und Ihr Bestellwunsch wird direkt an Ihre Bibliothekarin gesendet.

Haben Sie einen TItel gefunden, den Sie sich wünschen, dann klicken Sie auf Optionen:

Wählen Sie „Interne Anforderung“ aus und fügen Sie noch eine Bemerkung hinzu, die an die Bibliothekarin gesendet wird und klicken Sie auf „Anfordern:

Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit Ihrer Anforderung. Gleichzeitig erhält auch Ihre Bibliothekarin eine Nachricht und kann über Ihren Bestellwunsch entscheiden. Sobald der Titel bestellt wurde und in der Bibliothek eingetroffen ist, erhalten Sie erneut eine Benachrichtigung. Sie werden auch informiert, falls Ihr Bestellwunsch nicht erfüllt werden konnte.

Was müssen Sie tun, wenn Sie verantwortlich für die Verwaltung der Bibliothek sind und eine Anforderung erhalten haben?

Sie finden alle Bestellwünsche Ihrer Nutzerinnen und Nutzer in der Bibliotheksverwaltung unter „Angeforderte Titel“:

Wählen Sie einen Titel aus, in dem Sie auf das „Bearbeiten-Symbol“ klicken. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

1. Anforderung annehmen und Titel bestellen

Möchten Sie den Titel direkt bestellen oder erst in den Warenkorb legen, dann wählen Sie den entsprechenden Bestellweg im Feld „Anforderung bestellen“ aus. Zusätzlich können Sie zwischen mehreren Preisen und Buchhändlern den passenden auswählen – falls diese Möglichkeit angezeigt wird. Klicken Sie anschließend auf „Speichern“ und der Titel ist bestellt.

2. Anforderung ablehen und Titel löschen

Manchmal kann ein Wunsch nicht erfüllt werden und Sie müssen die Anforderung ablehnen. In diesem Fall wählen Sie in dem Feld „Anforderung nicht bestellen“ aus und setzen das Häkchen bei „Anforderung löschen“. Mit einem Klick auf „Exemplar löschen“ schließen Sie den Vorgang ab.

Wie Sie Ihren Nutzerinnen und Nutzern in der Bibliothek das Recht zum Anfordern geben, erklären wir Ihnen in diesem Blog-Artikel: Benutzerverwaltung: Wer hat welche Rechte?

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